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Diese handgeschriebene “Quittung” der Züchterin Frau Feller geschah aus einem bestimmten Grund. Frau Feller hatte am Urlaubsort kein “Kaufvertragsformular” dabei, deshalb behalf sie sich mit dieser handgeschriebenen “Quittung”. Ihre Aussage vor Gericht .
Der Bruder unseres Luigi`s “Louis v.Wenzelhof” wurde ebenfalls in Frankreich gekauft, nicht aber in Bonin, Züchterin,Käuferin und Anwesende waren bei dem Kauf am 08.08.1999 anwesend. Der Käuferin des Teckels “Louis” wurde nur der Impfpass augehändigt, sie brauchte nichts zu unterschreiben.
Als ich dieses damals meinem Anwalt mitteilte und die “Gegenseite” darüber informiert wurde, tauchte im Nachhinein per Fax am 02April 2000 21uhr 42 ein “Kaufvertrag” auf.............
Dieser beinhaltet : “Der Verkäufer leistet für die Richtigkeit der Ahnentafel enthaltenen Angaben Gewähr. Er versichert, daß ihm irgendwelche öffentlichen oder verborgenen Mängel oder Krankheiten nicht bekannt sind.
Kommentar: Wie kann ich etwas gewährleisten, z.B. Ahnenetafel des “Louis vom Wenzelhof” , (Bruder von Luigi) obwohl diese noch gar nicht vorhanden, bezw. dem Käufer ausgehändigt wurde!
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