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Gerichte verurteilen Züchter zur Zahlung von 4.020 Mark Tierkosten
Herford/Bielefeld (joh). Ein Hundezüchter, der einen unterernährten Welpen verkauft und es unterlässt, den Käufer auf das Risiko einer möglichen Krankheit des Tieres hinzuweisen, handelt arglistig und ist zum Schaderersatz verpflichtet. So hat jetzt in zweiter Instanz das Landgericht Bielefeld geurteilt. Am Heiligabend 2000 kaufte der Bünder Martin S. (Namen geändert) bei einem Herforder Züchter-Ehepaar einen drei Monate alten Golden Retriever zum Preis von damals 800 Mark. Anschliessend fuhr S. mit dem Hund, den er den Namen “Dagobert” gab, nach Sylt in den Weihnachtsurlaub. Bereits an einem der nächsten Tage wurde der Welpe, der zu dieser Zeit nur sieben Kilo wog, krank. Am 27.Dezember suchte der Hundebesitzer eine Tierärztin auf. Sie stellte fest, dass Dagobert bereits beim Kauf unter einer Erkältung gelitten haben musste, behandelte ihn mit Infusionen und Medikamenten und überwies ihn schliesslich in eine Tierklinik in Neustadt. Dort wurde der Golden Retriever bis zum 23. Januar 2001 aufgepäppelt. Als er die Klinik gesund verliess, wog er 13 Kilo. Die Gesamtkosten für die Behandlung beliefen sich auf 4.020 Mark. Diesen Betrag klagte Martin S. vor dem Herforder Amtsgericht von den Züchtern ein. Sowohl das Amtsgericht als auch in der Berufung das Landgericht gaben ihm Recht. Das Landgericht bestätigte zudem die Auffassung des Bünders, dass die Höhe der Heilungskosten trotz des erheblich geringeren Kaufpreises angemessen ist.
Az.: LG Bielefeld 20 S 138/02
Lippische Zeitung Detmold Donnerstag 20.Februar 2003
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