Mit freundlicher Genehmigung des IDG-und IRJGV e.V. Sitz Aldersbach  Erschienen in : “Unsere Dackel- unsere Freunde” Heft 156/ 2 Jahrgang 2003

Tierschutzgesetz: “Notwendig, wenn es Hundefreundschaft nützt und vor Tätern mit Hund schützt”

Wir brauchen Tierschutz, die Organisationen und die Einrichtungen dafür, wir sind für die Aufnahme des Tierschutzgesetzes im Grundgesetz, wir sind dankbar dafür, dass das Kupieren von Hunderuten und -Ohren verboten wurde. Wir lehnten auch schon immer die Dressur und den Drill von Hunden auf Schärfe und Angriffe gegen Menschen, wie von Vereinen als “Hundesport” betrieben, ab. Wir sind für Hundeverhaltensverordnungen, weil wir gegen verantwortungslose, gefährdende Hundehaltung sind. Wir boten die Sachkunde und den Wesenstest Hund, Jahrzehnte bevor ihn Behörden erfanden, deshalb wurden wir ein grosser Verband. Aber wir haben auch Bedenken gegen “Sachkunde” der Behörden, genauso gegen ein Tierschutzgesetz. Nachstehend Beispiele dafür.

Tierschutz und Rassehundezucht

In Deutschland wurde die Zucht mit mehr als drei Rassehunden (Hündinnen) als Gewerbe eingestuft. Viele Liebhaberzüchter gaben auf. Mischlinge wurden zur “grössten” Rasse”. Die Hundesteuer wurde vervielfacht, in manchen Städten sind diese Steuereinnahmen bereits höher als die aus der Gewerbesteuer. Ging es um Tierschutz oder um das Geld vom “Steuerbürger Hund?” Die Folgen: In den östlichen Nachbarländern streunen nicht nur viele tausende herrenlose Hunde, dort nimmt auch die Massenzucht von Rassehunden zu, dies vielfach in einer erbärmlichen Hundehaltung.Viel tausende dieser Hunde werden nach Deutschland an Hundehändler importiert oder von Banden über die Grenzen geschmuggelt.Wir berichteten darüber, nur ein Beispiel: Deutsche Grenzer entdeckten in einem tschechischen Auto Dutzende Welpen im Kofferaum. Was sollten sie tun? Die Welpen wurden beschlagnahmt und für die Nacht in einer Scheune untergebracht. Bis zum anderen Morgen waren sie bereits wieder gestohlen. Wir berichteten auch, dass türkische Jungendbanden in Hamburg, genauso wie Deutsche in Frankfurt, Hunde züchten, scharf machen, und verkaufen.Was hilft ein Tierschutzgestz den Hunden, wie verhindert es das üble Geschäft damit? Weil es gefährliche Menschen gibt, gibt es auch gefährliche Hunde! Es gäbe viele für den Erfolg eines Tierschutzgesetzes, wir praktizieren Tierschutz täglich besser als ein Gesetz dies fordert. Alle Hundfreunde tun viel für ihre Hunfreundschaft, die sie täglich erleben und die ihnen viel, viel mehr wert ist als so manches zweifelhafte Angebot unserer Zeit.Wenn wir Jugendgruppen, Kinder mit ihren Hunden oder Schulklassen zu euner “Unterrichtsstunde Hund” einladen, dann sind sie begeistert dabei. Und wir respektieren Menschen, die Hundehaltung ablehnen, weil sie sich belästigt oder gefährdet fühlen.Deshalb berichten wir nicht gerne über das üble Geschäft, das es auch mit Spenden im Tierschutz gibt. Aber auch dies gehört dazu,wenn es um ein Tierschutzgesetz geht

Haustier bei Scheidung wie Hausrat

Köln (ap)  Bei einer Scheidung gibt es keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Hund. Bleibt das Tier bei einem der Partner, ist dies entgültig. Ein Haustier ist rein rechtlich gesehen im Scheidungsverfahren als Hausrat zu behandeln, wie der ARD-Ratgeber “Recht” mitteilt und auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig verweist. Wenn um Gegenstände aus dem einst gemeinsamen Haushalt gestritten wird, könnten nur verbindliche Eigentumszuweisungen getroffen werden, betonte das Gericht. Alles andere provoziere nur weitere Streitigkeiten zwischen den Scheidungsparteien.

Tierschutzhundeverordnung vom 2. Mai 2001

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